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Klimapolitische Zielvorgaben an den Gebäudesektor
Im Gebäudeenergiegesetz von 2023 sind die aktuell gültigen Mindestanforderungen an den Gebäudesektor formuliert: Ziel ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden, einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Spätestens ab 01.01.2024 darf nur noch die DIN V 18599 für die Energieausweiseinstellung verwendet werden. Zusätzlich wurde der Effizienzstandard 55 für den Neubau als Mindestanforderung definiert.
Leider sind die Auswirkungen von dynamischem, zeit- und sensorbasiertem Sonnenschutz bei einer rein gesetzlichen und normativen Betrachtungsweise eher gering. Allerdings geht es bei einer Normierung immer um Vergleichbarkeit, die nicht immer einfach zu gewährleisten ist. So lautet ein Argument, warum Sonnenschutz nur begrenzt betrachtet wird, dass das Nutzerverhalten schwer vorhersehbar ist oder Windverhältnisse dazu führen können, dass der Sonnenschutz zeitweise außer Betrieb gesetzt wird.
Anhand von „Use Cases“ lässt sich jedoch eindeutig nachweisen, dass das Nutzerverhalten in Kombination mit einer intelligenten Automatisierung einen nachhaltig positiven Beitrag für die Gebäudeenergiebilanz leistet. Besonders stark sind die Effekte, wenn dynamischer Außen- und Innensonnenschutz kombiniert werden.
Solare Energieeinträge und sommerlicher Wärmeschutz
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Anstieg der Durchschnittstemperaturen ja, aber …
Gut zu wissen: Innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird der Einbau oder der Ersatz von außenliegendem Sonnenschutz im Wohnbau finanziell gefördert.